Am 23. Februar 2025 fand an der Deutschen Sporthochschule Köln die RTB-Mitgliederversammlung statt, die sich diskussionsfreudig zeigte und zahlreiche Beschlüsse gefasst hat.
Wie erwartet wurde die angestrebte Beitragserhöhung besonders intensiv diskutiert, auch wenn die letzte Erhöhung aus dem Jahr 2011 datiert und der Geldwert insgesamt seitdem um etwa 26 % nachgegeben hat. Die Mitgliederversammlung hat die Beitragserhöhung mit großer Mehrheit dennoch beschlossen, denn schon aufgrund der Inflationsrate- und Verteuerungsrate in allen Verbandsbereichen (die Veränderung der Mitgliedszahlen es dabei gar nicht berücksichtigt) war eine Beitragsanpassung für eine zukunftsfähige und stabile Haushaltslage zur Konsolidierung des Rheinischen Turnerbundes e.V. zwingend notwendig.

Das Präsidium auf der Mitgliederversammlung
Auch der Ethik-Code für den Rheinischen Turnerbund, seine Organmitglieder, die Beschäftigten und alle ehrenamtlich tätigen Personen wurde nahezu einstimmig beschlossen und bekennt sich zu den Grundsätzen und Prinzipien eines regeltreuen und regelkonformen Verhaltens. Damit stellt der RTB die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen extern und intern sicher und schafft die dazu erforderlichen Strukturen und organisatorischen Maßnahmen.

Das Plenum im Hörsaal 1 der Deutschen Sporthochschule Köln, Foto: Richard Dohmen
Impressionen von der RTB-Mitgliederversammlung, Fotos: Richard Dohmen
Mit großer Mehrheit wurde auch der Safe-Sport-Code des Deutschen Turner-Bundes für den RTB als verbindlich beschlossen. Mit dem Beschluss verpflichtet sich der Rheinische Turnerbund, den Muster-Safe Sport Code des Deutschen Turnerbundes, dort verabschiedet am 9. November 2024, bis spätestens zum 31. Dezember 2029 in seinen Strukturen vorzustellen und Beschlussvorlagen vorzubereiten, so dass bei Zustimmung durch die jeweiligen Entscheidungsgremien u.a. die Mitglieder ihrer Organe und Gremien, etwaige Lizenzinhaber*innen sowie andere natürliche Personen, die in ihrem Wirkungskreis tätig werden – das heißt insbesondere alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen sowie nebenberuflichen Mitarbeiter*innen – an diesen gebunden sind. Ziel ist es darüber hinaus auch die unmittelbaren Mitglieder des Rheinischen Turnerbundes zu einer Umsetzung des Muster-SSC zu bewegen. Insoweit fordert der Rheinische Turnerbund auch die Turngaue und Turnerbände auf, bei ihren Vereinen darauf hinzuwirken, dass diese gleichfalls den Muster-SSC bei sich implementieren. Die entsprechenden Satzungs- und Ordnungstexte werden im Laufe des Prozesses angepasst.
Ein paar "Köpfe" des RTB, Fotos: Richard Dohmen
Im Safe-Sport-Code sind Standards formuliert, die eine Bindungswirkung besitzen und den RTB im Kampf gegen interpersonale Gewalt einen entscheidenden Schritt voranbringen und den Schutz in den Turn- und Sportvereinen entscheidend verbessern werden.
Der SSC des DTB ist ein erstes verbindliches Dokument zur Bekämpfung interpersonaler Gewalt, abgestimmt auf die Spezifika der Verbandsstrukturen des DTB und ein Bindungswerkzeug, das eine funktionierende und rechtssichere Grundlage für die Untersuchung und Ahndung interpersonaler Gewalt innerhalb der Strukturen des DTB darstellt. Die Erarbeitung des Safe Sport Codes erfolgte im Rahmen eines neunmonatigen Serviceforschungsprojekts im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund (DTB) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) durch Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln).