RTB-AUSBILDUNGSWEGWEISER
auf Basis der DOSB-Rahmenrichtlinien und der DTB-Ausbildungsordnung
Ziel der Übungsleiter- und Trainerausbilldungen ist es, dass die angehenden Übungsleiter und Trainer erfahren und lernen, wie sie zielgruppengerecht und fachlich angemessen Angebote in ihren Vereinen für ihre Gruppen gestalten können.
Die Ausbildung auf der 1. Lizenzstufe (Übungsleiter C, Trainer C) ist die Grundlage für eine qualifizierte Tätigkeit im Verein. Sie besteht aus 3 aufeinander aufbauenden Stufen (Modulen) und schließt mit dem Erwerb der C-Lizenz ab. Die gesamte Ausbildung umfasst mindestens 120 Lerneinheiten (LE).
Übungsleiter und Trainer, die bereits im Besitz einer gültigen C-Lizenz sind, können bei Interesse an einer weiteren C-Lizenzausbildung direkt in Modul 2 oder Modul 3 der jeweiligen Ausbildung einsteigen. Dies erfolgt grundsätzlich nach persönlicher Absprache und Prüfung der individuellen Ausbildungsvoraussetzung.
Lizenzausstellung
Die Lizenz auf der 1. Stufe ist die Voraussetzung für den Einstieg in Ausbildungsgänge auf der 2. Lizenzstufe (Übungsleiter B/Trainer B). Die Ausstellung sowie die Verlängerung der RTB-Lizenzen erfolgt ausschließlich über die RTB-Geschäftsstelle. Jeder Teilnehmer muss den Besuch einer Erste Hilfe Ausbildung nachweisen. Die Bescheinigung der 1. Hilfe Ausbildung muss spätestens bei der Lizenzausstellung vorliegen. Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Lizenzwegweiser.
Die erworbenen Lizenzen haben eine Gültigkeit von 4 Jahren und werden durch den Besuch einer entsprechenden Fortbildung (mind. 15 LE) um jeweils 4 weitere Jahre verlängert.