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Pluspunkt Gesundheit.DTB

In Zusammenarbeit mit dem RTB und WTB hat der LSB NRW eine Vereinbarung mit den Krankenkassen geschlossen, die zertifizierte Angebote im Gesundheitssport anerkennt. Weitere Infos finden Sie hier:

Informationen zu besonderen Themen

An dieser Stelle werden wir Nachrichten und Downloads zu speziellen Themen und Sachverhalten einstellen.

Gerne können Sie uns auch Themen nennen, die Sie für wichtig und/oder aktuell halten und hier noch nicht zu finden sind.

Mitgliedschaftsmodelle für Turnvereine im Offenen Ganztag

Mitgliederzuwachs als Effekt einer Kooperation Verein-Schule im offenen Ganztag  -  Bisher hat sich das Engagement eines Turnvereins im Ganztag nicht direkt in der Steigerung der Mitgliederzahlen gezeigt. Dies soll sich jetzt ändern. Die Sportjugend NRW brachte erstmals eine Handreichung zu dem zukunftsträchtigen Thema Mitgliedschaftsmodelle heraus. Die Idee dabei ist, dass Kinder, die an einem Sportangebot eines Sportvereins im Rahmen der offenen Ganztagsschule teilnehmen auch Mitglied im Verein werden.

Der Verein schließt mit dem Träger des Ganztages einen Kooperationsvertrag ab und der Träger zahlt dann einen Mitgliedsbeitrag für die Ganztagskinder an den Verein, der den Übungsleiter zur Verfügung stellt.
Dieser Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus den Kosten, die der Verein pro Mitglied zum Beispiel für den  Fachverbandsbeitrag, Beitrag KSB/SSB und Sportversicherung aufwenden muss. Ob dieser Beitrag dem normalen Mitgliedsbeitrag entspricht, ist dann individuell zu entscheiden und richtet sich auch danach, ob die Ganztagskinder alle anderen Vereinsangebote nutzen können oder nur einen Teil.
Der Träger zahlt diesen Betrag für jedes Kind, das an dem Ganztagsangebot teilnimmt. Die Eltern haben dann die Möglichkeit ihr Kind als normales Mitglied im Verein anzumelden. Diese Mitgliedschaft ist somit für die Eltern für die Dauer des Ganztagsangebotes kostenfrei.

Wenn das Ganztagsangebot des Vereins z.B. zum Halbjahr endet, können die Eltern das Kind fristgerecht abmelden oder den normalen Mitgliedsbeitrag zahlen, damit das Kind weiterhin im Verein bleiben kann.
Bis jetzt war es aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich Ganztagsmittel für einen Mitgliedsbeitrag zu verwenden. Doch nach dem Kooperationsvertrag zwischen dem Landessportbund und dem Schulministerium NRW ist dies nun rechtens. Durch diese Regelung können die Kinder im Ganztag auch andere Vereinsangebote nutzen und ihnen werden vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsräume geboten. Wenn die Kinder und Eltern diese Angebote kennen und schätzen lernen, werden die Kinder langfristig als reguläre Mitglieder an den Verein gebunden.
Ein Mitgliedschaftsmodell lässt sich auch so ausrichten, dass die Vereinsmannschaften durch eine passende AG verstärkt werden und somit den Ganztagskindern, wenn sie Mitglied im Verein sind, auch eine Teilnahme am Wettkampfbetrieb ermöglicht wird. Neben dieser wettkampforientierten Form, ist auch eine schulübergreifende Variante möglich, bei der mit mehreren Ganztagsschulen zusammengearbeitet werden kann.

Falls Sie mit Ihrem Verein bereits im Ganztag aktiv sind und Interesse an der Umsetzung solch eines Mitgliedschaftsmodells haben, müssen einige rechtliche Dinge beachtet werden (ggf. Änderung der Satzung/Beitragsordnung wegen Kündigungsfrist u.ä.). Deswegen wenden Sie sich bei Interesse an Ira Treske, Fachkraft NRW bewegt seine Kinder, die Sie bei diesem Prozess begleitet und unterstützt.
Der RTB würde sich freuen, wenn sich Modellvereine finden, die im Schuljahr 2013/2014 solch ein Mitgliedschaftsmodell umsetzen möchten.
Kontakt: Ira Treske, 02202-2003-11, treske@rtb.de

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