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Pluspunkt Gesundheit.DTB
In Zusammenarbeit mit dem RTB und WTB hat der LSB NRW eine Vereinbarung mit den Krankenkassen geschlossen, die zertifizierte Angebote im Gesundheitssport anerkennt. Weitere Infos finden Sie hier:

Der überfachliche Bereich für den RTB
Hier werden alle Infos, Themen, Downloads (z.B. Anträge) untergebracht, die rund um das Turnen und seine Organisation(en) wichtig sind und/oder werden. Organisationshilfen und Anträge werden hier in Kürze ebenso zu finden sein.
Bei Hilfen konkreten und/oder speziellen Fragen, die hier vielleicht nicht direkt eingestellt sind, einfach hier klicken.
Darüber hinaus sind wir für Anregungen ofenn, falls Sie hier etwas vermissen.

Neues SEPA-Lastschriftverfahren: Verbände und Vereine aufgemerkt
Der Aufwand für die Umstellung aller Bankdaten bleibt zwar bestehen, aber zumindest müssen die Vereine keine neuen Einzugsermächtigungen einholen.
Das Informationspapier des DOSB, welches bis zum 1. Februar 2014 ggf. mehrfach mit neuen Details überarbeitet wird, liegt in der jeweils aktuellen Fassung abrufbereit auf der DOSB-Homepage unter der Adresse: www.dosb.de/sepa.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), hatte sich gemeinsam mit anderen Organisationen und Verbänden dafür eingesetzt, dass für bestehende Einzugsermächtigungen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden müssen. Dies ist in Deutschland durch die im Juli 2012 erfolgte Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute für bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen erfreulicherweise gelungen. Unabhängig davon bringt die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren aber weitere Aufgaben für die Sportorganisationen und Sportvereine mit sich. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgelistet, die von allen Lastschrifteinreichern zu beachten sind:
1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
2. Inkasso-Vereinbarung mit Kreditinstitut
3. Konvertierung in IBAN und BIC
4. Buchhaltungssoftware / Vereinsverwaltungssoftware überprüfen
5. Geschäftsausstattung anpassen
6. SEPA-Lastschriftmandat klären
7. SEPA-Mandatsverwaltung organisieren
8. Vorabinformation (Pre-Notification) der Zahlungspflichtigen
9. Fristen einhalten
10. Überleitung bestehender Einzugsermächtigungen
Der DOSB hat anlässlich der bevorstehenden Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für seine 98 Mitgliedsorganisationen und die 91.000 Sportvereine in Deutschland ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie auf die wichtigsten Änderungen hingewiesen werden. Denn alle Lastschriftgläubiger stehen in den nächsten Monaten vor einer besonderen Herausforderung: Wenn sie vom 1. Februar 2014 an Forderungen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen wollen, kann dies nur noch über das neue SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge einer im Frühjahr 2012 in Kraft getretenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA-Verordnung“. In dieser Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt.






